Örtliche Vertretung der Interessenten des
Auftraggebers einschließlich der Ausübung des Hausrechtes auf
der Baustelle
Erstellung, Überwachung und
Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung
der Herstellung des Werkes.
Örtliche Überwachung der Herstellung des Werkes,
leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der
Tätigkeit der anderen an der Bauüberwachung fachlich
Beteiligten, insbesondere mit nachstehenden weiteren
Teilleistungen:
Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen,
Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben aus dem Bereich
der künstlerischen und technischen Oberleitung, auf Einhaltung
der technischen Regeln und der behördlichen
Vorschreibungen
Direkte Verhandlungstätigkeit mit den
ausführenden Unternehmen
Örtliche Koordinierung aller Lieferungen und
Leistungen
Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen
Aufmessungen
Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und
Vertragsmäßigkeit
Führung des Baubuches.
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der
an der Planung und Bauüberwachung fachlich Beteiligten mit
Feststellung von Mängeln und
Gewährleistungsfristen.
Überwachung der Behebung der bei der Abnahme der
Bauleistungen festgestellten Mängel.
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an
den entsprechenden Verfahren.
Übergabe des Werkes an den
Auftraggeber.